AGB's zur Teppich Vollwäsche

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Teppichreinigung Böhm e.K.

zur Vollwäsche von Teppichen und Polstern sowie zur Polstermöbelreinigung

 

1. Textilreinigung 

Waschbehandlungen und Sprühextraktions-verfahren werden sachgemäß und schonend ausgeführt. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen. 

2. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut 

Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden, und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbung und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann. 

3. Rücktritt 

Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Auftrag zurücktreten. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes im jeweiligen Zustand. 

4. Rückgabe 

des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung des Abholscheins und Barzahlung ohne Abzug. Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt (z.B. Abgabe an Sozialeinrichtungen), es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Der Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös bleibt unberührt, soweit dieser den Reinigungspreis zuzüglich der Aufbewahrungs-kosten übersteigt. 

5. Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut 

Der Kunde hat zu beweisen, dass das Reinigungsgut vom Textilreiniger bearbeitet wurde, z.B. Durch Vorlage der Rechnung oder des Abholscheins. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von einer Woche nach Rückgabe angezeigt werden. 

6. Haftungsbegrenzung 

Soweit wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – haften, Kann nur Geldersatz verlangt werden. Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 15-fachen unseres Preises für die Vollwäsche von Teppichen bzw. Polster- und Polstermöbelreinigung des zur Behandlung eingelieferten Gegenstandes. 

Ergänzende Vertragsbedingungen 

1. Im Einzelfall behalten wir uns vor, vom Auftrag zurückzutreten 

2. Mit der Unterzeichnung des Abholbeleges wird der Auftrag zu unseren Geschäftsbedingungen erteilt. Der Kunde kann innerhalb eines Tages vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung oder durch Zurücknahme des zur Reinigung abgegebenen Gegenstandes 

3. Es sind folgende Besonderheiten bei Teppichen und Heimtextilien zu beachten: 

a.) Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Zusatzleistungen wie Spannen, Ausrüstungen oder Reparaturen werden nur nach ausdrücklicher Bestellung durchgeführt 

b.) Der Bearbeitungspreis wird unabhängig vom Waschergebnis für die Durchführung der angebotenen und bestellten Leistung erhoben. Die Flächenberechnung erfolgt größte Länge X größte Breite 

4. Für nachstehende Mängel übernehme wir keine Haftung 

a.) Einlaufen und Verziehen von Teppichen ist materialbedingt, evtl. Wurden Kett- oder Schussfäden bei der Herstellung unterschiedlich gespannt, oder es wurden Materialien verwendet die beim Waschen unterschiedlich reagieren. Eine Maßänderung von bis zu 5 % ist dabei je nach Material möglich 

b.) Flecksubstanzen wie Gerbsäure oder Säuren haben chemisch mit dem Fasermaterial reagiert und sind daher durch Wäsche nicht mehr zu entfernen 

c.) Pilzbefall im Grundgewebe kann zum Durchbrechen führen (Moder, Stockflecken) 

d.) Mottenbefall kann eine Ablösung des Flors verursachen 

e.) Vorhandene Defekte (z.B. Moder, Risse, geklebte oder abgetretene Kanten) können sich ausweiten 

f.) Vorhandene, nicht entfernbare Flecken, können nach Entfernen der Allgemeinver-schmutzung sichtbar werden 

g.) Rückstände von Reinigungsmitteln, falscher Vorbehandlung, Wasserschäden, Farbschädigung durch Licht oder Umwelteinflüsse sowie Retuschen und Ausrüstungen von Flor oder Grundgewebe können das Warenbild verändern. 

5. Gerichtsstand für alle Streitfälle ist Augsburg / Bayern Neuer Text

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